
FAQs
Bei einem Kaskoschaden wird ein Gutachter von der Versicherung zugewiesen. Solltest du einen Haftpflichtschaden haben (durch Verschulden einer anderen Person), darfst du dir den Gutachter selbst aussuchen.
Bei einer vorhandenen Teilkaskoversicherung übernimmt die Versicherung den Hagelschaden, ohne dass deine Prozente in der Schadensfreiheitsklasse steigen.
Wir empfehlen immer, die Begutachtung in dafür ausgestatteten Einrichtungen durchzuführen. Hier bieten wir gerne unsere Halle in Sulzdorf an. Diese ist mit einem geeignetem Lichttunnel ausgestattet. Dadurch sind deutlich mehr Dellen sichtbar, was sich in der Kalkulation des Schadens auswirkt
Je nach Tiefe, Größe und Zugänglichkeit der Delle variiert der Preis. Gerne unterbreiten wir dir ein Angebot.
Je nach Größe und Art der Delle benötigen wir zur Instandsetzung zwischen 1,5 Stunden und einem Tag. Nach Besichtigung der Delle kann der Zeitaufwand abgeschätzt werden. Gerne helfen wir für die Reparaturdauer mit einem kostenfreien Ersatzfahrzeug aus.
Es tritt keine Wertminderung ein, da keine Lackierarbeiten nötig sind. Wir erhalten dadurch den Originalzustand.
Wir haben eine kurze Reparaturdauer. Diese überbrücken wir, indem wir dir ein Ersatzfahrzeug stellen.
Die Reparatur ist umweltfreundlich und nicht nachweisbar.
Der Wiederverkaufswert deines Autos sinkt deutlich. Kommt es später zu einem weiteren Hagelschaden, zahlt die Versicherung -wenn überhaupt- nur noch einen geringen Betrag.
Mit einer Auszahlung bekommst du immer weniger erstattet, als die tatsächliche Reparatur kosten würde. Die Mehrwertsteuer behält die Versicherung bei einer Auszahlung ein.
Bei Leasingfahrzeugen kommt nur die fachgerechte Reparatur in Betracht.